Impressum

Dieser Internetauftritt ist ein gemeinsames Angebot der AXOVISION GmbH und der AXOVISION Capital GmbH.

Die AXOVISION GmbH erbringt jedoch keinerlei Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen. Die nachfolgenden Wertpapierdienstleistungen werden ausschließlich durch die AXOVISION Capital GmbH, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbracht:

Anlagevermittlung (§2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG),
Anlageberatung (§2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG),
Abschlussvermittlung (§2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG)
und Finanzportfolioverwaltung (§2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG)

AXOVISION Capital GmbH
BaFin ID: 10159642
Walderseestr. 7
30163 Hannover

Vertreten durch:
René Stadtmüller

Handelsregister:
Registergericht: Hannover
Registernummer: HRB 220699

Kontakt:
Telefon: +49(0) 511 761 206 09
E-Mail: info@axovision.capital

Zuständige Aufsichtsbehörde (und auch Schlichtungsstelle):
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“).
Marie-Curie-Str. 24 – 28
60439 Frankfurt am Main

Hinweis gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV):
Unser Institut ist auf Grund der Größe kein systemrelevantes Unternehmen im Sinne der InstitutsVergV. Unsere Vergütungen (Geschäftsleitung/Mitarbeitende) sind angemessen und leistungsgerecht. Die Vergütungspolitik und damit das Vergütungssystem basieren auf einem der Verordnung entsprechenden Entscheidungsprozess. Eine Überprüfung der Vergütungsstruktur findet jährlich statt.

Hinweis gemäß Mitwirkungspolitik (§ 134a ff. AktG):
Die Gesellschaft verfolgt als Vermögensverwalter folgende Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b AktG:
Soweit die Gesellschaft Aktionärsrechte ausübt, tut sie dies im Rahmen und zur Umsetzung der von den Kunden vorgegebenen und mit diesen vereinbarten Anlagerichtlinien.

1. Ausübung von Aktionärsrechten

Dividenden
Besteht bei einer etwaigen Ausschüttung die Wahlmöglichkeit zwischen Aktien und Cash, wird aus abwicklungstechnischen Gründen stets eine Cash-Dividende bevorzugt.

Bezugsrechte

Die Ausübung von Bezugsrechten im Rahmen einer Kapitalerhöhung erfolgt lediglich nach vorheriger Prüfung und positiver Eignung der Aktien für das Portfolio entsprechend der Anlagerichtlinien. Bei positiver Einschätzung wird im Regelfall das Bezugsrecht ausgeübt. Sollte das Bezugsrecht nicht ausgeübt werden, werden die Bezugsrechte interessewahrend für den Kunden veräußert.

Sonstige Kapitalmaßnahmen

Bei sonstigen Kapitalmaßnahmen erfolgt eine Teilnahme lediglich nach vorheriger Prüfung und Empfehlung durch das Portfoliomanagement. Bei positiver Einschätzung der vom Unternehmen beabsichtigten Maßnahme wird im Regelfall die Kapitalmaßnahme ausgeübt.

2. Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften

Basis für die Investition in Portfoliogesellschaften ist ein fundiertes Auswahl- und Monitoringverfahren durch das Portfoliomanagement, welches die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die vom Anleger festgelegte Anlagestrategie berücksichtigt. Die Gesellschaft prüft regelmäßig die Eignung der Portfoliogesellschaften für die Umsetzung der mit dem Kunden vereinbarten Anlagerichtlinien und den gesetzlichen Vorgaben.

3. Meinungsaustauch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft

Die Gesellschaft sucht keinen aktiven Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft. Sie nutzt daher keine vertraulichen Informationen der Portfoliogesellschaften, die nicht auch anderen Kapitalmarktteilnehmern zur Verfügung stünden. Sie ist nicht als sogenannter aktiver Aktionär tätig und beeinflusst nicht die tägliche Geschäftspolitik der Portfoliounternehmen. Dies schließt die allgemeine Nutzung von der Kapitalmarktöffentlichkeit zugänglichen Publikationen, wie Investorenkonferenzen und Roadshows, nicht aus.

4. Zusammenarbeit mit anderen Aktionären

Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

5. Umgang mit Interessenkonflikten

Der Umgang mit Interessenkonflikten ergibt sich aus der Conflict of Interest Policy der Gesellschaft.

6. Mitwirkungsbericht

Da die Gesellschaft keine aktive Mitwirkungspolitik in den Gremien der Portfoliounternehmen verfolgt, ist kein Bericht zur Mitwirkungspolitik erforderlich. In der Regel übt die Gesellschaft keine Aktionärsrechte in den Gremien, insbesondere der Hauptversammlung, aus. Dementsprechend ist auch eine Berichterstattung zum Abstimmungsverhalten nicht erforderlich.

Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088):

Die Risiken, die sich aus der Unklarheit der Anforderungen aus der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) ergeben, können von unserem Unternehmen nicht abgeschätzt werden. Das Unternehmen berücksichtigt daher keine nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088. Nichts desto trotz bezieht das Unternehmen selbst definierte Kriterien in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren und Nachhaltigkeitsrisiken in seine Anlageentscheidungen ein. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Nachhaltigkeit auf unserer Unternehmensseite.

Angaben gemäß § 5 TMG und verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

AXOVISION GmbH
Walderseestraße 7
30163 Hanover, Germany

Vetreten durch:
Thomas Kutschera

Kontakt:
E-Mail: info@axovision.com
Phone: +49(0) 511 761 206 09

Handelsregister:

Registergericht: Hannover
Registernummer: HRB 219889

Umsatzsteuer-ID AXOVISION GmbH & AXOVISION Capital GmbH:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:

DE330281576